Der Bodenrichtwert (BRW) bietet einen wichtigen Anhaltspunkt für die Einschätzung des Wertes eines Grundstückes und damit die Grundlage der Überlegungen für einen Hausbau. Er basiert auf regionalen Kaufpreisen und ist immer ein Durchschnittswert der Liegenschaftspreise einer Gemeinde, eines Gebiets oder eines Stadtteils. Die Gemeinden erfassen die Kaufpreise der Grundstückstransaktionen eines bestimmten Zeitraums, der sich nach Bundesländern unterscheiden kann. Spätestens alle zwei Jahre werden zu einem Stichtag die Kaufpreise erhoben und pro m² angegeben. Zusätzlich finden gebietsspezifische Merkmale und individuelle Charakteristika der Grundstückslage Berücksichtigung. Dabei wird stets davon ausgegangen, dass die Liegenschaft unbebaut, aber für eine bestimmte Nutzung geeignet ist (z.B. Bauland für Wohngebäude). Der BRW wird immer für Grundstücke mit gleicher Nutzung veröffentlicht. Gesetzliche Grundlage für die Wertermittlung bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Verantwortlich dafür ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres, sofern nicht kürzere Fristen durch die Gemeinde beschlossen wurden, werten die Behörden alle von Notaren der Kommune erhaltenen beurkundeten Kaufvertragskopien aus. Aus der Addition der Kaufpreise wird ein Durchschnitt ermittelt und in Bodenrichtwerttabellen oder Bodenrichtwertkarten für die entsprechenden Bodenrichtwertzonen festgehalten. Der Richtwert dient als Grundlage für die Ermittlung des Bodenwertes, wenn ein direktes Vergleichswertverfahren bei der Immobilienbewertung nicht zum Ziel führt. Der Bodenwert eines Grundstücks wird gemäß folgender Formel berechnet: Bodenwert = BRW x Grundstücksfläche in m². Der BRW ist faktisch nur ein Referenzwert, denn es fließen neben den tatsächlichen, früheren Verkaufspreisen auch Schätzungen in seine Feststellung ein. Die wertbeeinflussenden Faktoren werden durch Gutachter berücksichtigt, wenn der reale Grundstückswert eingeschätzt werden soll. Dabei spielt die Lage des Grundstücks eine herausragende Rolle. Faktoren wie der Erschließungsgrad, die Bebauungsmöglichkeiten, Form und Größe des Grundstücks und seine vorgesehene Nutzung haben einen großen Einfluss auf die Wertermittlung. Wichtig: Es sollte durch Käufer bei der Überlegung zu einem Grundstückskauf auf keinen Fall davon ausgegangen werden, das immer nur der reine BRW mit der Fläche des gewünschten Grundstückes zu multiplizieren ist. Neben den bereits erwähnten weiteren Kriterien zur Verkaufspreisermittlung kann auch ein sogenannter Flächenkoeffizient wichtig sein, insbesondere bei der Teilung größerer Grundstücke in kleinere zu erwerbende Teilflächen. Ebenso fließen natürlich auch die vielleicht schon durch die Vorbesitzer getätigten Erschließungskosten mit ein.