Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können wieder Anträge bei der Förderbank KFW stellen. Zunächst gilt das nur für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen. Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung wie einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen. Wie hoch der voraussichtliche Zuschussbetrag für einzelne energe­tische Maß­nahmen ist, hängt davon ab, wie hoch die förder­fähigen Kosten sind. Die KFW berücksichtigt bei einem Einfamilien­haus Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro. Davon erhalten Eigentümer maximal 70 Prozent als Zuschuss, also bis zu 21.000 Euro. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungs­zuschlag in Höhe von 2500 Euro erhalten werden. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Wichtig zu beachten: Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben müssen. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen. Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung dürfen weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. Sie müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen. Hat die Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie nach Angaben des Ministeriums verbindlich. In Härtefällen könnten Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden. Mit dieser grundlegenden Entscheidung und den Förderungsmöglichkeiten können Eigenheimbesitzer und solche, die es werden wollen endlich verlässlich planen. Somit werden auch Altbauten wieder interessant, vorausgesetzt der Basispreis des Kaufobjektes passt zu den vorgesehenen und notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Hier sollten Eigentümer bei Verkaufsüberlegungen auch über die eigenen Preisvorstellungen nachdenken. Sprechen Sie mit einem nachweislich ausgebildeten Sachverständigen zur Anfertigung einer soliden, belastbaren Immobilienbewertung.  Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen in dieser Funktion zur Verfügung, unabhängig von einem aktuellen Verkaufswunsch.