Unsere Gesellschaft altert und viele Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, um sich Wohneigentum zu leisten wollen dieses Vermögen auch im Alter oder für Ihre Erben bewahren. Die aktuellen Diskussionen um Rentenhöhe und insbesondere mögliche Pflegekosten, die auf Senioren zukommen könnten befeuern die Fragen und die Suche nach der richtigen Antwort. Im Schnitt beträgt der Eigenanteil an Heimkosten 3.245 € im Monat. Der örtliche Sozialhilfeträger darf nur wirklich bedürftigen Heimbewohnern finanziell unter die Arme greifen. Danach muss im Grundsatz der Bedürftige vorrangig sein anrechenbares Einkommen und Vermögen verbrauchen, bevor entsprechende Unterstützung fließt. Gerade bei einer eigenen Immobilie liegt dann die Überlegung nahe das Eigentum zu verschenken und zur Absicherung der eigenen Wohnsituation die Schenkung der Immobilie mit einem Wohnrecht oder einem Niessbrauchrecht zu verbinden. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. Eltern oder Senioren in der Rolle des Schenkenden können die Schenkung zurückfordern, wenn Sie verarmen und zwar zehn Jahre lang. Das wird eigentlich kein Schenkender tun…Doch: Im Falle einer Pflegebedürftigkeit und eine Pflegeheimaufenthaltes innerhalb von 10 Jahren geht dieser Anspruch auf den Sozialhilfeträger über und er kann innerhalb von 10 Jahren somit die Schenkung rückgängig machen. Das beschenkte Kind muss die Schenkung dann dafür verwenden, den Eigenanteil bei den Pflegekosten zu begleichen. Im Unterscheid zur Erbschaft kann dieser Fall auch nach bereits vergangenen 9 Jahren und 11 Monaten eintreten. Daher ist die angedachte Schenkung nicht der optimale Weg und man sollte unbedingt mehrere Möglichkeiten durchspielen. Eine Möglichkeit ist dabei die quasi (teil-)engeltliche Übertragung des Eigentums. Das heißt soviel wie: Dem Übergang des Eigentums auf die Kinder müssen Gegenleistungen zugrunde liegen, etwas eine Verpflichtung der Kinder, die Eltern zu pflegen. Darüber hinaus können sich Eltern ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen. Solche Eintragungen, wie auch das Niessbrauchrecht sind Werte die anhand der statistischen Lebenserwartungen der Begünstigten (Eltern) den Schenkungswert einer Immobilie verringern und damit auch die mögliche Schenkungssteuer reduzieren. Falls Sie solche Überlegungen haben stehe ich Ihnen gern als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung für bebaute und unbebaute Grundstücke mit vorhanden Lasten und Rechten zur Verfügung. Aus meiner Erfahrung als Makler weiss ich leider, dass diese Überlegungen meist zu spät vorgenommen werden und man diese Themen gerne vor sich her schiebt. Doch ein Gutachten verschafft Ihnen den Überblick, zeigt Ihnen den Wert Ihrer Immobilie unter verschiedenen Möglichkeiten und hilft Ihnen bei der Entscheidung für den richtigen Weg.