Die Service-Leistungen von Immobilienmaklern werden gerne unterschätzt. Ein guter Immobilienmakler steht Ihnen bei Verkauf oder auch Erwerb einer Immobilie mit einem umfangreichen professionellen Serviceangebot für Ihren Erfolg zur Verfügung.

Mein persönliches Leistungsangebot können Sie gerne nachlesen unter: LEISTUNGEN – Komplettbetreuung im Rahmen eines Mandats – Alles aus einer Hand!

Es unterscheiden sich natürlich der Verkauf eines Einfamilienhauses zu einer Eigentumswohnung erheblich voneinander. Benötigt man für den ordentlichen Verkauf einer Eigentumswohnung ggf. umfangreiche Dokumente und Unterlagen – wie Grundbuch, Teilungserklärungen, Betriebskostenabrechnungen oder Protokolle der Eigentümerversammlungen – so reicht bei einem Einfamilienhaus manchmal Grundbuch und Energieausweis aus. Nicht zu unterschätzen ist der Aufwand bei der Organisation der Besichtigungen und der Durchführung der Kundenakquisition und Verhandlungsführung. Ein Eigentümer einer Immobilie ist oft nicht der perfekte Verkäufer: Er sieht die Immobilie meist zu emotional – und ein möglicher Käufer sagt ihm schon deshalb nie ganz genau, wie er die Immobilie findet, verabschiedet sich mit freundlichen Worten und meldet sich nicht mehr. Es ist absolut empfehlenswert, den Verkauf in professionelle Hände zu geben und mit einem Makler zusammenzuarbeiten.

Ein wirksamer Maklervertrag kommt zustande auf der Grundlage des Vertragsrechts nach §145 ff BGB. Die Paragraphen 652 BGB und 653 BGB bestimmen dann die Entstehung des Lohnanspruchs und insbesondere des Maklerlohnes. Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Arten des Maklervertrages: Es gibt den einfachen Maklerauftrag, den Makler-Alleinauftrag und den Qualifizierten Alleinauftrag eines Maklers. Was für Sie der beste Weg ist, sollten Sie dann mit dem Immobilienberater Ihres Vertrauens besprechen.