Karsten Löwenberg Immobiliengutachter in Berlin

Wir machen Ihre Herzensangelegenheit zu unserer!

Karsten Löwenberg - Immobiliengutachter Berlin

Was ist Ihre Immobilie wert? Wir liefern Ihnen eine fundierte, tiefgehende Einschätzung und eine realistische Immobilienbewertung bis hin zum vollständigen Immobiliengutachten.

  • Als Sachverständiger für Immobilienbewertung erstelle ich für Sie ein neutrales und unabhängiges Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB.
  • Die Immobilienbewertung erfolgt anhand der Auswahl des passenden Verfahrens aus den normierten Bewertungsverfahren, wie das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren.
  • Entsprechend Ihrem Bedarf kann eine Wertindikation als Kurzbewertung oder als eine vollumfängliche Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV2021 erstellt werden.
  • Die Kosten sind für Sie transparent und nachvollziehbar und entsprechend dem Gutachterumfang mit Festpreisgarantie.
  • Wir erfassen die Minderungen durch Instandhaltungsstau genauso, wie den Einfluss von Modernisierungen auf die mögliche Restnutzungsdauer.
    Sie erhalten final ein aussagekräftiges, fundiertes Bewertungsdokument zum Immobilienwert.

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    Sie benötigen ein Immobiliengutachten?
    Kontaktieren Sie mich gerne.
    exklusiv@karstenloewenberg.de oder 0176 211 37 811.

    Immobile in Berlin bewerten lassen

    Über uns

    DIPL.-ING. KARSTEN LÖWENBERG
    Sachverständiger für Immobilienbewertung
    Immobilienberater (IHK)

    Es gibt viele Zwecke für ein Immobiliengutachten und so sollten Sie auch auch vor dem Kauf einer Immobilie einen Sachverständigen für Immobilienbewertung einschalten. Ich, als Sachverständiger kann Sie dabei über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten. Preisminderungen durch Instandhaltungsrückstau sind dabei genauso zu berücksichtigen wie die Daten zur Gesamt- und Restnutzungsdauer einer Immobilie. Eine Immobilie ist die bedeutendste Anschaffung im Leben und gehört zu den wertvollsten Vermögenswerten. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie daher vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie. Jede Immobilie hat ihren individuellen Wert und als freier Sachverständiger biete ich Ihnen eine fundierte Immobilienbewertung für unterschiedlichste Fragestellungen an. Für die Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung, wie zum Beispiel das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Berlin fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein. Sie benötigen ein Immobiliengutachten? Dann sprechen Sie mit mir über Ihre Vorstellungen und Wünsche. Ich begrüße Sie gerne in unseren Geschäftsräumen oder zu einem Erstgespräch per Telefon. Wertschätzung, Verantwortung und Professionalität sind die drei tragenden Säulen unserer Unternehmenskultur im Umgang mit unseren Kunden. Wir sind gern für Sie unterwegs – leidenschaftlich, professionell, erfolgreich.

    Karsten Löwenberg Immobiliengutachter in Berlin steht für:

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    Expertise

    Unsere Erfahrung garantiert eine verlässliche Wertermittlung.

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    Gesetzeskonform

    Wir halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.

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    Festpreisgarantie

    Fair, transparent und ohne versteckte Kosten für Sie nachvollziehbar.

    Immobiliengutachten

    Wann und für wen eigentlich?

    Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Jede Immobilie hat ihren individuellen Wert und als freier Sachverständiger biete ich Ihnen eine fundierte Immobilienbewertung für unterschiedlichste Fragestellungen an.

    Immobilienverkauf oder -kauf:

    Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder kaufen, können einen Preis aber nicht oder nur sehr schwer einschätzen. Durch uns erhalten Sie eine realistische Immobilienbewertung.

    Erbfall und Schenkung:

    Sie haben eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen. Beanspruchen Sie gerne unsere Hilfe mit einer Werteinschätzung/Verkehrswertermittlung der Erbimmobilie nach den gesetzlichen Vorgaben.

    Scheidungsfall:

    Im Zuge der Trennung kommen Forderungen durch den ehemaligen Partner auf Sie zu. Wir unterstützen Sie mit einer unabhängigen Werteinschätzung/ Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie nach den gesetzlichen Vorgaben

    • Immobilie in Berlin bewerten lassen
    • Es gibt viele Zwecke für ein Immobiliengutachten und so sollten Sie auch auch vor dem Kauf einer Immobilie einen Sachverständigen für Immobilienbewertung einschalten.
    • Ich, als Sachverständiger kann Sie dabei über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten.
    • Preisminderungen durch Instandhaltungsrückstau sind dabei genauso zu berücksichtigen wie die Daten zur Gesamt- und Restnutzungsdauer einer Immobilie.
    • Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie ermittelt.
    • Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung, wie zum Beispiel das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren.
    • Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Berlin fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.
    • Sie benötigen ein Immobiliengutachten? Dann sprechen Sie mit mir über Ihre Vorstellungen und Wünsche.

    Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten – Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kostentransparenz

    Wir machen Ihre Herzensangelegenheit zu unserer!
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    Wertindikation
    • Wertermittlung nach ImmoWertV2021
    • Für private Zwecke
    • Kurzbübersicht bei Immobilienwert bei Verkaufswunsch
    • Kurzbübersicht bei Immobilienwert bei Kaufwunsch
    • Schriftliche kurze Abhandlung
    • ca. 2-3 Seiten
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    Kurzbewertung
    • Wertermittlung nach ImmoWertV2021
    • Für private Zwecke
    • Ortstermin mit Ortbegehung
    • Prüfung von Baulasten
    • Schriftliche Abhandlung
    • ca. 15 Seiten
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    Verkehrswertermittlung
    • Wertermittlung nach ImmoWertV2021
    • Ortstermin mit Ortsbegehung
    • Prüfung von Baulasten
    • Einsichtnahme in das Altlastenkataster
    • Analyse der Standortfaktoren
    • Schriftliche Abhandlung
    • ca. 30-60 Seiten

    Wie erfolgt unsere Immobilienbewertung?

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    Kontaktformular ausfüllen und an uns versenden

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    Klärungstelefonat und Vertragsschließung mit uns

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    Ortstermin mit uns bei Ihnen durchführen

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    Gutachtenerstellung und Entwurfsdurchsprache mit uns

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    Finalisierung und Übersendung des Gutachtens an Sie

    Wichtige Fragen für einen kurzen Überblick zur Immobilienbewertung

    Die Anlässe zur Erstellung eines Verkehrwertgutachtens sind sehr vielfältig. Nachfolgend finden Sie einige Anlässe
    mit deren Gründen aufgeführt.

    • Bei Kauf und Verkauf, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.
    • Bei Erbschaften für eine gerechte Erbaufteilung und Erbabfindung der Beteiligten.
    • Bei Vormundschaften, um Wirtschaftlichkeit zu belegen.
    • Bei Scheidungen zur gerechten Vermögensaufteilung oder Zugewinnberechnung.
    • Bei Beleihungen zur Vorlage bei Kreditinstituten.
    • Bei Versicherungen, um Über- oder Unterversicherung zu vermeiden.

    Der Begriff des Sachverständigen ist kein gesetzlich geschützter Begriff. Es kann sich jedoch nicht direkt jeder sachverständig nennen, der sich dazu berufen oder für sachverständig hält. Durch unterschiedlichste Gerichtsurteile ist der Begriff des Sachverständigen definiert worden. Demnach darf sich jeder Sachverständiger nennen, der den Nachweis der besonderen Sachkunde führen kann und die persönliche Eignung besitzt. Der Nachweis meiner Sachkunde erfolgt durch die nachgewiesene Teilnahme an Weiterbildungen, langjährige Erfahrungen im Immobilienbereich und das Ablegen entsprechender Prüfungen mit Prüfungszertifikaten und Abschlüssen.

    Das Sachwertverfahren ist ein nomiertes Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien und ist in Deutschland durch die §§ 35 bis 39 ImmoWertV 2021 geregelt. Das Sachwertverfahren kommt dann zum Einsatz, wenn es an Vergleichswerten fehlt. Etwa, wenn sich die ortsüblichen Mieten nicht ermitteln lassen oder es keine vergleichbaren Werte andere Objekte gibt. Das Sachwertverfahren bezieht sich in der Regel nicht auf das Grundstück selbst, sondern auf die bauliche Anlage. Das Sachwertverfahren ist anzuwenden bei vorrangig eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern oder auch bei Verwaltungsgebäuden, Schulen oder Kirchen. Besondere objektspezifische Grundstückswerkmale werden, wie bei allen Verfahren, berücksichtigt.

    Im Sachwertverfahren wird der Wert der baulichen Anlage bestimmt, also der Gebäudesachwert aus den vorläufigen Sachwerten der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen. Dieser so entstandene vorläufige Sachwert wird anschließend mit dem Bodenwert des Grundstückes addiert. Der Bodenwert wird mit dem Vergleichswertverfahren durch Gutachterausschüsse ermittelt. Besondere objektspezifische Grundstückswerkmale werden, wie bei allen Verfahren, berücksichtigt.

    Angewandt wird das Ertragswertverfahren insbesondere dann, wenn eine Immobilie bereits vermietet ist oder künftig vermietet werden soll. Das Ertragswertverfahren ist ebenso ein nomiertes Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien und ist in Deutschland durch die §§ 27 bis 34 ImmoWertV 2021 geregelt. Das Ertragswertverfahren ist im Schwerpunkt meist bei frendgenutzten Gebäuden und Grundstücken anzuwenden. Besondere objektspezifische Grundstückswerkmale werden, wie bei allen Verfahren, berücksichtigt.

    Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert eines Bewertungsobjektes auf der Grundlage marktüblicher erzielbarer Erträge ermittelt, die das Bewertungsobjekt bei einem möglichen Verkauf erzielen kann. Dieses Verfahren ist sehr umfangreich und komplex. Im ersten Schritt wird der vorläufige Ertragswert auf der Grundlage des zu ermittelnden Bodenwertes und des Reinertrags mit der Restnutzungsdauer des Objektes und des objektspezifischen angepassten Liegenschaftszinses ermittelt. In weiteren Schritten entsteht dann unter Berücksichtigung vorhandener objektspezifischer Grundstücksmerkmale der Ertragswert eines Objektes. Innerhalb des Ertragswertverfahrens stehen weitere Verfahrensvarianten zur Verfügung, wie das allgemeine, das vereinfachte und das periodische Ertragswertverfahren.

    Das Vergleichswertverfahren ist das dritte nomierte Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien und ist in Deutschland durch die §§ 24 bis 26 ImmoWertV 2021 geregelt. Das Vergleichswertverfahren ist anzuwenden bei zum Beispiel unbebauten Grundstücken, Einfamilien- und Zweifamilienhäusern und bei Eigentumswohnungen. Besondere objektspezifische Grundstückswerkmale werden, wie bei allen Verfahren, berücksichtigt.

    Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen bei vergleichbaren Objekten ermittelt. Es sollten also eine gewisse Anzahl vergleichbarer Objekte zur Auswertung in unmittelbarer Nähe vorhanden sein. Das stellt sich in Großstädten mit einer hohen Anzahl von vergleichbaren Eigentumswohnungen (z. Bsp. Berlin, Prenzlauer Berg) oder vergleichbarer Einfamilienhäuser im Umland einfacher dar, als in ländlichen Gegenden mit wenigen Häsern, die meist auch nicht vergleichbar sind. Bei einer nicht ausreichenden Zahl von Vergleichsobjekten muss auf das Sachwert- oder das Ertragswertverfahrenb zurückgegriffen werden.

    Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gilt der Ortstermin als wichtigste Erkenntnis- und Informationsquelle. Allerdings kann auch in Ausnahmefällen und nach eigener Überzeugung eines Sachverständigen eine Immobilienbewertung ohne einen Ortstermin, allein auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt werden. Wir favorisieren allerdings den Ortstermin und erfolgt bei uns bereits nach einer entsprechenden Auftragsvergabe. Bei einer Ortsbesichtigung ist es vom Gutachtenzweck abhängig, welcher Teilnehmerkreis gewählt werden sollte. Das richtete sich meist nach dem Zweck des Gutachtens (Trennung, Erbfall…) durch den Auftraggeber. Eine Klärung der wichtigen Randbedingungen erfolgt meist in einem vorab geführten Telefonat mit uns und dem Auftraggeber. Der Ortstermin wird protokolliert und durch die Anwesenden gegengezeichnet. Natürlich gehören entsprechende Fotodokumentationen und auch Messungen mit entsprechenden Hilfsmitteln und Geräten vor Ort dazu.

    Der Bodenwert, meist Bodenrichtwert ist ein Wert bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Das
    Bodenrichtwertsgrundstück ist ein unbebautes und fiktives Grundstück, dessen Hauptmerkmale meist mit den Grundstücken innerhalb einer Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Die Bodenrichtwerte selbst sind meistens im vergleichswertverfahren erstellt worden, verändern sich in gewissen zeitlichen Abständen und werden durch einen Gutachterausschuss jährlich für eine Bodenrichtwertzone bestimmt.

    Kontakt

    Kontaktieren Sie mich gerne.

    Email: exklusiv@karstenloewenberg.de
    Telefon +49 (0)176 21137811

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    Karsten Löwenberg Immobiliengutachten und Immobilienbewertung.

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