Karsten Löwenberg Immobilien

Wir machen Ihre Herzensangelegenheit zu unserer!

Immobilien-Teilverkauf mit Immobilienmakler Karsten Löwenberg.

Gut, dass Sie eine Immobilie besitzen! Die Immobilie war und ist – in punkto Lebens-qualität und als spätere Altersvorsorge – von fundamentaler Bedeutung.

Veränderungen und Einschnitte in Ihrem privaten Lebensweg können zu unvorhergesehenen finanziellen Engpässen führen.

Sie haben noch offene Wünsche und können Ihre Immobilie dafür benutzen

Oft ist ein großer Teil Ihrer finanziellen Lebensleistung in Ihrer Immobilie gebunden.

Der Teilverkauf der Immobilie bietet Ihnen finanzielle Freiräume, ohne die Immobilie aufgeben zu müssen.

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    Als Karsten Löwenberg Immobilien unterstützen wir Sie dabei, die passende Lösung für Ihre finanziellen Bedürfnisse zu finden. Wenn Sie eine Immobilie besitzen, kann der Immobilien-Teilverkauf eine interessante Option sein, um Ihr Immobilienvermögen in Liquidität umzuwandeln.

    Erfahren Sie hier mehr über den Immobilien-Teilverkauf:

    Was ist ein Immobilienteilverkauf?

    Ein Immobilien-Teilverkauf bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Teil des Wertes Ihrer Immobilie freizusetzen, ohne Ihre Wohnsituation zu verändern. Sie verkaufen bis zu 50 % Ihres Eigenheims an einen Teilverkaufsanbieter und erhalten dafür eine Auszahlung. Dank eines im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchrechts bleiben Sie weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie. Sie behalten dauerhaftes Wohnrecht und die Option, Ihre Immobilie zu vermieten. Diese Lösung bietet finanzielle Flexibilität, ohne dass Sie Ihr Eigentum vollständig aufgeben müssen.

    Vorteile des Immobilien-Teilverkaufs?

    • Neue Liquidität: Immobilienvermögen freisetzen (min. 100.000 €), ohne die Immobilie ganz zu verkaufen
    • Sicherheit: Mit dem im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchrecht bleiben Sie wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie und können diese weiterhin frei gestalten oder vermieten
    • Rückkaufoption: Sie behalten die Option, den verkauften Anteil jederzeit zurückzukaufen. Sie können außerdem Ersatzrückkaufsberechtigte ernennen (Familie, Partner)
    • Wünsche erfüllen: Nutzen Sie das freigesetzte Kapital für Ihre Wünsche und Bedürfnisse – sei es für Renovierungen, Reisen oder zur finanziellen Absicherung im Alter
    • Wertsteigerung: Bei einem späteren Gesamtverkauf profitieren die Teilverkäufer von einer möglichen Wertsteigerung ihrer verbliebenen Anteile an der Immobilie

    Für wen ist der Immobilien-Teilverkauf geeignet?

    Dieses Modell ist ideal für Menschen, die aus verschiedenen Gründen keinen attraktiven Bankkredit erhalten, aber über Immobilienvermögen verfügen. Ob zur Sicherung des Lebensstandards oder zur Verwirklichung lang gehegter Wünsche – der Teilverkauf schafft Liquidität und eröffnet neue finanzielle Freiheiten.

    Der Immobilien-Teilverkauf ermöglicht Ihnen auch den altersbedingten oder energetischen Umbau Ihrer Immobilie. Gerade für ältere Menschen ist es so möglich den Lebensabend in der Immobilie zu verbringen.

    Der Immobilien-Teilverkauf als neues Modell der Immobilienverrentung?

    Der Immobilien-Teilverkauf hat sich in den letzten Jahren erfolgreich in Deutschland etabliert. Eine Immobilie ist nicht nur eine stabile Wertanlage, sondern besitzt oft auch hohen emotionalen Wert. Viele Eigentümer entscheiden sich daher bewusst gegen einen vollständigen Verkauf, selbst wenn sie Liquidität benötigen. Durch den Teilverkauf erhalten sie zusätzliche finanzielle Mittel und profitieren weiterhin von einer möglichen Wertsteigerung ihrer Immobilie. Darüber hinaus bietet der Teilverkauf im Rahmen der Immobilienverrentung eine besonders flexible Lösung, da die Eigentümer die volle Entscheidungsfreiheit über ihr Zuhause behalten.

    Der Siegeszug der Immobilienverrentung erklärt sich nicht zuletzt dadurch, dass das Rentensystem in Deutschland vermehrt deutliche Lücken offenbart. Mit einem Immobilienverrentungsmodell halte ich meine Wohnkosten stabil und setzte diese nicht der Inflation aus.

    Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten erkunden!

    So funktioniert der Prozess:

     

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    1. Kontakt aufnehmen
    Sie interessieren sich für den Teilverkauf Ihrer Immobilie? Nach einer ersten Kontaktaufnahme und Erfassung Ihrer Daten erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.

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    2. Gutachten erstellen
    Um den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie fair zu ermitteln, wird ein neutrales und zertifiziertes Gutachten erstellt.

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    3. Vertragsvorbereitung
    Sobald das Gutachten vorliegt und alle Punkte gemeinsam geklärt wurden, wird der Vertrag zum Immobilien-Teilverkauf aufgesetzt und Ihnen zugesandt.

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    4. Notartermin
    Mit der notariellen Beurkundung verkaufen Sie den vereinbarten Immobilienanteil. Sie behalten zu 100% das wirtschaftliche Eigentum und erhalten ein Nießbrauchrecht.

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    5. Auszahlung Kaufpreis
    Nach der Auszahlung des Teilverkaufspreises mittels eines Notariats, erfolgt die Zahlung der vereinbarten monatlichen Nutzungsgebühr.

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    6. Umsetzung Ihrer Wünsche
    Dank neuer Liquidität können Sie sich Ihre Wünsche erfüllen und mehr finanzielle Freiheit genießen oder es erfolgt die Auszahlung von Miterbinnen oder Miterben, Renovierung oder Weltreise.

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    Über uns

    DIPL.-ING. KARSTEN LÖWENBERG
    Immobilienberater (IHK)
    Sachverständiger für Immobilienbewertung (DEKRA)

    Eine Immobilie ist die bedeutendste Anschaffung im Leben und gehört zu den wertvollsten Vermögenswerten. Daher ist es wichtig einen vertrauenswürdigen und verlässlichen Partner zu finden, der Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie begleitet. Wertschätzung, Verantwortung und Professionalität sind die drei tragenden Säulen unserer Unternehmenskultur im Umgang mit unseren Kunden. Daher steht bei Karsten Löwenberg Immobilien Exklusivität, nicht allein für die Auswahl der Immobilien, sondern es definiert gesamtheitlich unseren Anspruch an den Umgang mit Ihnen! Mit dieser Vision und einer ständigen Weiterbildung auf höchstem Niveau sind wir seit 2019 erfolgreich gewachsen. Seit 2024 bieten wir Ihnen nun auch internationale Immobilienobjekte an und begleiten Sie bei Wunsch an den jeweiligen Objektstandort persönlich. Starten Sie Ihre Suche jetzt und sprechen Sie mit uns über Ihre Vorstellungen und Wünsche. Wir sind gern für Sie weltweit unterwegs, um die perfekte passende Lösung für Ihre Träume zu finden – leidenschaftlich, professionell, erfolgreich.

    Wir begrüßen Sie gern in unseren Räumen in der Friedrichstraße.

    Ein Teilverkauf von Immobilien oder Immobilienteilverkauf bietet Ihnen finanzielle Freiräume, ohne die Immobilie aufgeben zu müssen und weitere Vorteile.

    • Sie erhalten sofortige Liquidität für Ihre offenen Wünsche oder unerwartete finanzielle Belastungen.
    • Der Teilverkauf mit den finanziellen Mitteln ermöglicht es Ihnen Auszahlungen vorzunehmen, die Sie sonst nur mit einem Gesamtverkauf der Immobilie befriedigen könnten.
    • Sie finanzieren notwendige Altersumbauten und führen weiterhin ein selbstbestimmtes Leben in Ihrer Immobilie.
    • Sie zahlen Miterb*innen aus oder erfüllen sich eigene bestehende Träume.
    • Sie bleiben lebenslang durch das vereinbarte Nießbrauchrecht in Ihrer Immobilie wohnen.
    • Sie bleiben weiterhin Eigentümer der Immobilie und entscheiden auch in der Zukunft selbst über Ihre Immobilie.
    • Sie veranlassen Umbaumaßnahmen, die Ihnen das Wohnen in Ihrer Immobilie auch im hohen Alter erlauben.
    • Sie partizipieren heute bereits an der Wertsteigerung Ihrer Immobilie mit der Auszahlung aus dem Teilverkauf.
    • Mit dem verbleibenden Eigentümeranteil partizipieren Sie weiterhin der Wertsteigerung Ihrer Immobilie.
    • Die Mieteinnahmen einer vermieteten Immobilie stehen Ihnen weiterhin zu 100 Prozent zu und Sie partizipieren hier ebenso an der Marktsteigerung.
    • Sie können zu jeder Zeit den verkauften Immobilienanteil zurückerwerben und werden wieder Gesamteigentümer.
    • Sie entscheiden zum passenden Zeitpunkt, wann und wie hoch Ihre Teilrückkauf sein sollte.

    Schritt für Schritt zum Immobilien-Teilverkauf

    Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten erkunden und Schritt für Schritt Ihre Ideen und Überlegungen analysieren! Kontaktieren Sie mich bei Fragen zum Immobilien-Teilverkauf.

    Wir sind für Sie da und finden gemeinsam in 6 Schritten Ihr Konzept.

    1. Persönliche Beratung: Wir von Karsten Löwenberg Immobilien analysieren und beraten Sie individuell und beantworten Ihre Fragen
    2. Immobilienbewertung: Ein zertifizierter, unabhängiger Gutachter ermittelt den Wert Ihrer Immobilie
    3. Wunschauszahlung festlegen: Auf Grundlage des Gutachtens entscheiden Sie allein, wie hoch der Anteil Ihrer Immobilie ist, den Sie verkaufen möchten.
    4. Vertragserstellung & Eintragung im Grundbuch: Nach Vertragsabschluss wird der Teilverkauf sowie Ihr insolvenzfestes Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen
    5. Auszahlung der vereinbarten Summe: Die vereinbarte Verkaufssumme wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen
    6. Zahlung der Nutzungsgebühr: Für den verkauften Anteil Ihrer Immobilie zahlen Sie eine monatliche Nutzungsgebühr, vergleichbar mit einer Miete

    Wichtige Fragen für einen kurzen Überblick zum Immobilienteilverkauf und was es im Beratungsgespräch zu beachten gibt.

    Ein Immobilien-Teilverkauf bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Teil des Wertes Ihrer Immobilie freizusetzen, ohne Ihre Wohnsituation zu verändern. Sie verkaufen bis zu 50 % Ihres Eigenheims an einen Teilverkaufsanbieter und erhalten dafür eine Auszahlung. Dank eines im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchrechts bleiben Sie weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie. Sie behalten dauerhaftes Wohnrecht und die Option, Ihre Immobilie zu vermieten. Diese Lösung bietet finanzielle Flexibilität, ohne dass Sie Ihr Eigentum vollständig aufgeben müssen.

    • Neue Liquidität: Sie setzen Immobilienvermögen frei (min. 100.000 €), ohne Ihre Immobilie ganz zu verkaufen
    • Sicherheit: Mit dem im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchrecht bleiben Sie wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie und können diese weiterhin frei gestalten oder vermieten
    • Rückkaufoption: Sie behalten die Option, den verkauften Anteil jederzeit zurückzukaufen. Sie können außerdem Ersatzrückkaufsberechtigte ernennen (Familie, Partner)
    • Wünsche erfüllen: Nutzen Sie das freigesetzte Kapital für Ihre Wünsche und Bedürfnisse – sei es für Renovierungen, Reisen oder zur finanziellen Absicherung im Alter
    • Wertsteigerung: Bei einem späteren Gesamtverkauf profitieren die Teilverkäufer von einer möglichen Wertsteigerung ihrer verbliebenen Anteile an der Immobilie

    Ein Teilverkauf einer Immobilie ist ideal für Menschen, die aus verschiedenen Gründen keinen attraktiven Bankkredit erhalten, aber über Immobilienvermögen verfügen. Ob zur Sicherung des Lebensstandards oder zur Verwirklichung lang gehegter Wünsche – der Teilverkauf schafft Liquidität und eröffnet neue finanzielle Freiheiten.
    Der Immobilien-Teilverkauf ermöglicht Ihnen auch den altersbedingten oder energetischen Umbau Ihrer Immobilie. Gerade für ältere Menschen ist es so möglich den Lebensabend in der Immobilie zu verbringen.

    Der Immobilien-Teilverkauf hat sich in den letzten Jahren erfolgreich in Deutschland etabliert. Eine Immobilie ist nicht nur eine stabile Wertanlage, sondern besitzt oft auch hohen emotionalen Wert. Viele Eigentümer entscheiden sich daher bewusst gegen einen vollständigen Verkauf, selbst wenn sie Liquidität benötigen. Durch den Teilverkauf erhalten sie zusätzliche finanzielle Mittel und profitieren weiterhin von einer möglichen Wertsteigerung ihrer Immobilie. Darüber hinaus bietet der Teilverkauf im Rahmen der Immobilienverrentung eine besonders flexible Lösung, da die Eigentümer die volle Entscheidungsfreiheit über ihr Zuhause behalten.

    Im Falle des Verkaufs einer Immobilie hat der Berechtigte bei diesem Modell ein lebenslanges Wohnrecht. Er kann die Immobilie sein ganzes Leben lang selbst bewohnen, ohne Eigentümer zu sein. Das gilt auch bei einem Immobilien-Teilverkauf für den veräußerten Immobilienanteil. Das Wohnrecht kann rechnerisch ermittelt werden und dann vom Kaufpreis abgezogen werden. Es endet erst mit dem Ableben des Berechtigten. Das Wohnrecht wird als beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen und regelt damit das Verhältnis des Berechtigten zum Grundstück. Das beinhaltet damit auch, dass das Wohnrecht bestehen bleibt, wenn die Immobilie ganz oder teilweise verkauft wird. Diese eingetragene Dienstbarkeit wirkt dann auch gegenüber einem neuen Eigentümer. Das Wohnrecht ist unentgeltlich, jedoch kommt der Inhaber des Wohnrechts in der Regel für Strom- und Heizkosten auf. Als Faustregel kann gelten, dass vom Wohnrechtsberechtigten diejenigen Kosten zu tragen sind, die nicht durch die Immobilie selbst, sondern erst durch deren Nutzung derselben entstehen. Die Vereinbarung zum Wohnrecht bedarf einer notariellen Beurkundung.

    Hier erfolgt der Immobilienverkauf unter dem Vorbehalt einer lebenslangen (oder zeitlich begrenzten) Nutzung durch den vorherigen Eigentümer. Aus dem Verkauf erhalten Sie eine Geldsumme und ein Nießbrauchrecht auf die Immobilie. Von diesem Nutzungsrecht ist die eigene Nutzung, aber auch die Vermietung an Dritte umfasst. Daher bleibt beim Nießbrauch als Immobilienverrentung der Verkäufer wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie. Im Unterschied zum Wohnrecht darf der Eigentümer in dem Haus oder der Wohnung nicht nur wohnen, sondern er darf die Räumlichkeiten auch vermieten. Genauso, wie die Vereinbarung zum Wohnrecht bedarf auch die Vereinbarung des Nießbrauches einer notariellen Beurkundung.

    Beim Immobilienverkauf gegen Leibrente verkauft der Eigentümer seine Immobilie. Er bleibt aber weiterhin darin wohnen und erhält ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht, das ihn dazu berechtigt, weiterhin wohnen zu bleiben. Das Wohnrecht wird in der Regel bis zum Tod des Verkäufers vereinbart. Je nach individuellen Absprachen zahlt der Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis in monatlichen oder jährlichen Raten bis zum Lebensende oder in Form einer höheren Einmalzahlung plus einer geringen monatlichen Zahlung. Die Höhe der Zahlungen richtet sich daher nach dem zum Zeitpunkt des Verkaufes festgestellten Immobilienwert und dem Alter des Verkäufers bei Vertragsabschluss. Nach dem Tod des Verkäufers geht das Immobilieneigentum komplett auf den Käufer über. Voraussetzung für den wirksamen Leibrentenvertrag ist auch wieder eine notarielle Beurkundung und damit eine Eintragung im Grundbuch.

    Für den Fall, dass Sie nicht Ihre eigengenutzte Immobilie teilverkaufen möchten, sondern eine vermietet Immobilie als Kapitalanlage besitzen können Sie auch die vermietete Immobilie teilverkaufen. Es gelten dabei die gleichen Regelungen des Immobilien-Teilverkaufes mit der Besonderheit, dass der bestehende Mietvertrag weitergeführt werden kann und Sie als Eigentümer auch weiterhin die vollen Mieteinnahmen erhalten. In diesem Modell verbinden sich sogar die Vorteile des Teilimmobilienverkaufs mit denen einer Miete als zusätzliches Einkommen.

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    Kontaktieren Sie mich gerne.

    Email: exklusiv@karstenloewenberg.de
    Telefon +49 (0)176 21137811

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