Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer mit den Eingabedaten zu den Immobilien durch die Eigentümer selbst, wird bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert. Basis dafür ist die mittlerweile die bekannte Änderung der Grundsteuer auf Immobilien und Grundstücke ab 2025. Viele Immobilieneigentümer kamen aber aufgrund technischer Probleme bei den ELSTER Dokumenten oder den  komplizierten Fragestellungen mit der Abgabefrist der Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer zum 31.10.2022 nicht klar. Die Reform für die neue Grundsteuer ist komplex – fordert Eigentümer und Eigentümerinnen. Die Grundsteuer berechnet sich zukünftig aus drei Komponenten: Wert des Grundbesitzes mal Steuermesszahl mal Hebesatz der Kommune und die Berechnungsmethode ist in Deutschland nicht einheitlich. Grundlegend aber werden sich bei allen Berechnungsmodellen die vorher benannten drei Faktoren verändern. Berlin und Brandenburg haben sich, wie die Mehrheit der Bundesländer grundsätzlich dem Bundesmodell angeschlossen. Im ersten Schritt berechnen dabei die Finanzämter als Basis den Grundsteuerwert neu. Weitere Faktoren sind die Grundstücksfläche, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes. Fünf Bundesländer haben sich für individuelle Berechnungsmodelle entschieden. So wird in Bayern die Grundsteuer künftig nur noch von der Fläche abhängen. Hamburg, Niedersachsen und Hessen wenden ein daran angelehntes Modell an, berücksichtigen allerdings die Lage. In Baden-Württemberg spielt die Bebauung bei der Berechnung der Grundsteuer künftig keine Rolle mehr, sondern nur noch die Lage und Größe. Den Bescheid über den Grundsteuerwert verschicken die Finanzämter vermutlich bis Ende 2023. Der neue Grundsteuerwert wird in den Ländern, in denen jetzt der Bodenrichtwert mit einbezogen wird, oftmals deutlich höher ausfallen als der alte Einheitswert. Für große bebaute Grundstücke in den Kleinsiedlungen der Großstädte wird es teurer. Definitiv teurer wird es überall für Eigentümer von unbebauten Grundstücken, die bisher nur eine sehr geringe Steuer zahlen mussten. Es gibt aktuell viel Neues für Immobilien- und Grundstücksbesitzer und dabei müssen Sie als Eigentümer ganz genau sein und spezielle Fristen beachten.

Gern stehe ich Ihnen auch bei diesem wichtigen Thema für Fragen zur Verfügung.