Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, welche es für Familien und Alleinerziehende gibt, die zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 eine Immobilie kaufen oder bauen. Entscheidend ist bei Neubauten und auch Bestandsimmobilien bzw. Gebrauchtimmobilien das Datum der Baugenehmigung und beim Kauf die Unterzeichnung des Kaufvertrags. Und wichtig: Das Baukindergeld wird nur bei einem erstmaligen Erwerb von Wohnimmobilien gewährt.

Das Baukindergeld beträgt 12.000 Euro pro Kind und ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss vom Staat. Wichtig dabei sind die sogenannten Einkommensgrenzen der Eltern. Diese sollten – bei einem Kind zum Beispiel – nicht über 90.000 € liegen. Bei den Einkommensgrenzen sollte genau nachgelesen werden, so handelt es sich zum Beispiel beim Grenzeinkommen, um ein gemitteltes Durchschnittseinkommen der letzten zwei und drei Jahre vor der Antragstellung. Ausgezahlt wird das Baukindergeld über zehn Jahre mit jeweils 1.200 Euro pro Jahr. Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug gestellt werden und hierbei gilt das Datum der Meldebestätigung.