Immer öfter fragen Banken bei notwendigen Finanzierungen von Immobilien nach den Baulasten und verlangen eine Auskunft aus den entsprechenden Baulastenverzeichnissen der Städte oder Länder. Grundsätzlich ist das Ansinnen der Banken, aber auch der Käufer bzw. der neuen Eigentümer verständlich, handelt es sich um doch rechtliche Einschränkungen, die für die Bebauung oder Nutzung von Immobilien gelten. Baulasten geben Eigentümern vor, was sie auf ihrem Grundstück durchführen oder unterlassen, aber auch dulden müssen. Baulasten sind damit Verpflichtungen, die Grundstückseigentümer gegenüber der Baurechtsbehörde haben. Jedes Bauvorhaben, das nicht den Baulast-Vorgaben entspricht, darf somit nicht umgesetzt werden. Anders als Grunddienstbarkeiten sind Baulasten allerdings nicht im Grundbuch verzeichnet, sondern ausschließlich im öffentlichen Baulastenverzeichnis. Möchten Sie vor einem Kauf wissen, ob eine Immobilie Baulasten hat, müssen Sie aktiv werden. Eine Baulast muss sich nicht entscheidend auf den Wert einer Immobilie auswirken, aber sie kann: Das geschieht beispielsweise, wenn die Bebauungsmöglichkeiten des Grundstücks durch die Art der Baulast entscheidend eingeschränkt sind. Beispielhaft sind die nachfolgenden Fragen zur Prüfung einer Baulast und damit einer Wertminderung wichtig: So zum Beispiel;  Welche Fläche ist betroffen? Wie stark ist die Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks eingeschränkt? oder Entstehen zusätzliche Kosten? Wie stark sich Baulasten auf den Wert einer Immobilie auswirken, sollten Sie nicht für sich alleine beantworten und individuell prüfen lassen.  Gerne stehe ich Ihnen für diese Fragen zur Verfügung und innerhalb einer Beauftragung gehört dies selbstverständlich zu meinen Serviceumfang.